Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen der Firma cognitio und Auftraggebern
Stand: 01. April 2020
§ 1 urheberrechtliche Sonderbestimmungen
Für Sprachwerke, Lichtbildwerke, Fotografien und Texte, Darstellungen wissenschaftlicher Art wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen und Tabellen sowie Entwürfe als geistige Schöpfung gilt das Urheberrecht.
Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige fördernde Maßnahmen begründen ein Miturheberrecht nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Mit der Ablieferung der Arbeiten durch cognitio und mit der Entrichtung des Entgeltes für die Einräumung der Nutzungsrechte hat der Auftraggeber die Nutzungsrechte im vereinbarten Rahmen erworben. Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.
cognitio verbleiben die Zustimmungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz. Insbesondere kann eine über den vereinbarten Rahmen hinausgehende Weiterübertragung an Dritte nur mit der Einwilligung von cognitio erfolgen. Eine nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Zustimmung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden.
Ohne Einwilligung von cognitio dürfen die abgelieferten Arbeiten weder im Original, noch bei der Vervielfältigung entstellt werden.
§ 2 Grundsätze der Vertragsabwicklung
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Auftraggeber Korrekturmuster vorzulegen. Der Auftraggeber ist zu einer sorgfältigen Überprüfung der Muster verpflichtet.
cognitio erhält von allen ausgeführten Arbeiten unentgeltlich mindestens 10 Belegexemplare. Bei wertvollen Stücken ist mindestens ein Exemplar zu überlassen.
An Entwürfen, Fotografien, Karten und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte, jedoch keine Eigentumsrechte übertragen. Die Vorlagen und/oder Originale sind nach angemessener Zeit unbeschädigt an cognitio zurück zu geben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Verlust oder Beschädigung der Vorlage und/oder Originale ist Schadenersatz zu leisten.
Die Gestaltungsfreiheit von cognitio darf durch das Vertragsverhältnis nicht eingeschränkt werden. Der Auftraggeber kann bis zu zwei verschiedene Entwürfe zu dem vereinbarten Preis fordern. Weiterführende Arbeiten werden nach Aufwand berechnet. Der Auftraggeber kann die Abnahme der bestellten Arbeiten nur unter den in den Werkvertragsbestimmungen des BGB (§631ff) genannten Voraussetzungen ablehnen.
Der Auftraggeber darf cognitio nur solche Muster überlassen, zu deren Vervielfältigung und Veränderung er berechtigt ist. Auf Verlangen von cognitio hat der Auftraggeber seine Berechtigung vorzuweisen. Der Auftraggeber stellt cognitio von allen Forderungen, die auf einer Verletzung dieser Verpflichtung beruhen, frei.
cognitio haftet nicht für Wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit, sowie für die Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstiger Arbeiten. Für die vom Auftraggeber zur Vervielfältigung freigegebenen Arbeiten entfällt jede Haftung.
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt cognitio gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, cognitio trifft gerade bei der Auswahl ein Verschulden.
§ 3 Vergütung
Die Gesamtvergütung für die Leistungen von cognitio errechnet sich aus folgenden Leistungen (sofern sie nicht im Angebot differenziert aufgeführt sind):
Der Vergütung für die Anfertigung von Entwürfen textlicher und/oder grafischer Art und die Anfertigung von Fotografien und Karten.
Der Vergütung von Nutzungsrechten.
Die Leistung von cognitio besteht in der Schaffung eines Werkes, das in der Regel vervielfältigt und verbreitet oder in anderer Form öffentlich zugänglich gemacht wird. Die Nutzungsrechte können unbeschränkt oder beschränkt übertragen werden. Je nach Umfang der Nutzungseinräumung ist die Vergütung zu berechnen.
§ 4 Umfang der Vergütung bei Entwurfsleistung
Die Vergütung von cognitio für urheberrechtlich geschützte Werke ist zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Abzüge zahlbar.
Jede über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung und gegen Zahlung einer entsprechenden zusätzlichen Vergütung für die Nutzungsrechteinräumung (Copyright) zulässig.
Sonderleistungen (z.B. Recherchen und Analysen, Entwicklung von aufwendigen Designkonzeptionen, Umarbeiten von Reinzeichnungen, Einarbeiten von nachträglichen Korrekturen, Manuskriptstudium, Ausführungs- und Projektüberwachung sowie Fahrt und Besprechungszeiten sind, sofern nicht anders vereinbart nicht in der Vergütung enthalten. Sie werden gesondert nach Aufwand berechnet und zwar nach der tatsächlichen Zeit mal dem Stundensatz.
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für die Anfertigung von Reproduktionen, Mustern und Andrucken sind vom Auftraggeber in der nachgewiesenen Höhe zu erstatten.
§ 5 Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeiten fällig.
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme fällig.
Bei umfangreichen und in der Abwicklung langfristigen Arbeiten ist eine 50% Vorauszahlung vom gesamten Auftragswert bei Auftragserteilung zu leisten.
Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnet cognitio Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Wurde keine besondere Zahlungsfrist- oder weise vereinbart, so gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
Für jedes einzelne Mahnschreiben ist cognitio berechtigt 8,00 € zu berechnen.
§ 6 Beanstandungen
Erkennbare Beanstandungen müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Ware, versteckte Mängel unverzüglich nach Bekanntwerden cognitio schriftlich mitgeteilt werden.
Abweichungen in Farbe (bis +/- 15%), Gestaltung (geringfügiger Art), Schärfe (geringfügiger Art) etc. berechtigen nicht zur Beanstandung.
Sind Mängel festgestellt worden, so ist die Be- und Verarbeitung und Veröffentlichung der Ware sofort einzustellen. Durch die Weiternutzung mangelhafter, von cognitio erstellter Ware, entstandenen und entstehenden Kosten (z.B. Ausfallzeiten durch Ersatz) kann kein Anspruch an cognitio abgeleitet werden.
Die Rücksendung der Ware an cognitio muss in geeigneter Verpackung und versichert erfolgen. Rücksendungen sind stets mit ausreichendem Porto frei zu machen. Rücksendungen sind cognitio bekannt zu machen und bedürfen der Bestätigung. Wenn Lieferungen den obigen Bestimmungen nicht entsprechen, kann cognitio die Annahme verweigern.
Für die auf Datenträger zur Verfügung gestellten Daten und deren Erhaltung übernimmt cognitio keine Gewährleistung. Der Einsender ist für die Sicherung der auf Datenträger befindlichen Daten zuständig. Soll die Datensicherung durch cognitio erfolgen, so bedarf dies der schriftlichen Bestätigung von cognitio. Die entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber. cognitio behält sich das Recht vor, Daten und Software vor Beginn der Arbeiten am Computer in maschinenlesbarer Form zu sichern.
Berechtigte Beanstandungen werden mit von cognitio gewählten Mitteln bereinigt, jedoch nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
§ 7 Exportkontrolle
Auch ohne Hinweis von cognitio sind im Zweifel sämtliche Waren Ausfuhrgenehmigungs-pflichtig. Der Besteller verpflichtet sich, erforderliche Export- und Importgenehmigungen auf seine Kosten einzuholen. Der Besteller verpflichtet sich ebenfalls, deren Empfänger über bestehende Gesetze und Bestimmungen zu informieren.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien (wie Quelldateien, Layoutdaten, Feindaten und ähnliches) stehen im Eigentum von cognitio. cognitio ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Zeitpunkt der Lieferung bestehenden offenen Forderungen Eigentum von cognitio, einschließlich der Nebenkosten und Zinsen.
Des Weiteren gilt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt.
§ 9 Referenznennung
cognitio hat das Recht, auf allen entworfenen Produktionen und deren Vervielfältigungsstücken mit vollem Namen und der Internetadresse in angemessener Schriftgröße als Hersteller der Leistung genannt zu werden.
cognitio ist berechtigt, Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrags entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.
§ 10 Aufbewahrung
Der Kunde stellt cognitio von einer Aufbewahrungspflicht der erstellten Leistungen nach der Übergabe frei. Das gilt auch für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, das innerhalb eines Monats nach Erbringung der Leistung vom Kunden nicht abgefordert wird.
§ 11 Datenschutz
Im Rahmen der Kundenbetreuung und Auftragsabwicklung werden die Daten des Auftraggebers mittels EDV bearbeitet und über den Zeitraum des Auftrags hinaus gespeichert. Hiermit erklärt sich der Auftraggeber einverstanden.
Die Weitergabe von Daten an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies zur Erfüllung des Vertrags notwendig ist (z.B. Anmeldung einer Domain, Bestellung von Fremdleistungen)
§ 12 Sonstige Bestimmungen
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.
Gerichtstand ist Fritzlar
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden oder sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle und bei lückenhaften Bedingungen gilt das bei Vertragsabschluss von den Partnern Gewollte.
§ 13 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Der Auftraggeber kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten von cognitio gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
cognitio Kommunikation & Planung GmbH
Westendstraße 23
34305 Niedenstein
Telefon: 05624 47793-80
Fax: 05624 47793-90
E-Mail: info@cognitio.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Auftraggeber cognitio die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss der Auftraggeber cognitio insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung der Widerrufserklärung, für cognitio mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf den ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber sein Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
cognitio AGB Zusätze „Exponate"
§ 1 Untersuchungs- und Rügepflicht
Die Lieferungen von cognitio, auch Zeichnungen, Karten, Ausführungspläne und dergleichen, sind vom Kunden bei Übergabe unverzüglich auf ihre Gebrauchsfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit zu prüfen.
Offensichtliche Mängel müssen binnen 6 Tagen nach Eintreffen am Bestimmungsort unter genauer Angabe der konkreten Beanstandungen schriftlich bei cognitio geltend gemacht werden.
Bei direkter Lieferung der Ware an Dritte verlängert sich die Rügefrist um 7 Tage.
Der Kunde muss auch versteckte Mängel nach Entdeckung unverzüglich in dieser Form rügen.
Kommt der Kunde diesen unter 1 bis 4 genannten Pflichten nicht nach, sind jegliche etwaigen Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
§ 2 Gewährleistung
Die nachstehende Gewährleistungsbegrenzung gilt nicht bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von cognitio oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sie gilt auch nicht, wenn ein sonstiger Schaden auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit beruht.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Innerhalb der ersten 3 Monate trägt im Falle eines berechtigten Gewährleistungsanspruchs cognitio auch die Anreisekosten zum vereinbarten Aufstellungs- bzw. Lieferort. Für unwesentliche Pflichtverletzungen und unerhebliche Mängel ist jede Haftung und Gewährleistung ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Kunde ein Recht auf Nacherfüllung hat, entscheidet cognitio, ob die Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels vor Ort, nach Einsendung der entsprechenden Komponente bei cognitio oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache zum Kunden erfolgt.
Arbeiten an von cognitio gelieferten Sachen oder sonstigen von cognitio erbrachten Leistungen gelten nur dann als Arbeiten zur Mängelbeseitigung oder Nachbesserung,
wenn die Mangelhaftigkeit ausdrücklich von cognitio anerkannt worden ist
oder wenn Mängelrügen nachgewiesen sind
und wenn diese nachgewiesenen Mängelrügen berechtigt sind.
Ohne diese Voraussetzungen sind derartige Arbeiten als Sonderleistung anzusehen.
Auch im Übrigen werden Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen von cognitio als Sonderleistungen erbracht, wenn sie nicht ausdrücklich in Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgen.
Sofern durch von cognitio durchgeführte Arbeiten oder Ersatzlieferungen die Gewährleistungsfrist gehemmt oder unterbrochen wird, erstreckt sich eine solche Hemmung oder Unterbrechung nur auf die von der Ersatzlieferung oder Nachbesserung betroffene funktionale Einheit.
Zur Vornahme von als Gewährleistung geschuldeten Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde cognitio die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei cognitio sofort zu verständigen ist, oder wenn cognitio mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und von cognitio Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
Soweit eine nach Wahl von cognitio vorzunehmende Nacherfüllung nach einer am Einzelfall zu beurteilenden zumutbaren Anzahl von Versuchen nicht zur Behebung des Mangels geführt hat, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Zumutbar sind mindestens drei Nacherfüllungsversuche. Die Anzahl der Nacherfüllungsversuche, nach denen der Kunde ein Rücktrittsrecht hat, muss sich auf eine bestimmte funktionale Einheit des Vertragsgegenstands beziehen. Unabhängig davon, ob immer die gleiche funktionale Einheit des Vertragsgegenstands betroffen ist, hat der Kunde ein Rücktrittsrecht, wenn die Anzahl der vereinzelten Mängel dem Kunden ein Festhalten am Vertrag unzumutbar macht.
Wenn cognitio eine Nacherfüllung trotz eines entsprechenden Nacherfüllungsrechts des Kunden abgelehnt hat, steht dem Kunden das Recht zum Rücktritt sofort zu.
Das gleiche gilt, wenn cognitio eine Nacherfüllung, zu der cognitio verpflichtet ist, binnen einer vom Kunden zu setzenden angemessenen Nachfrist nicht vorgenommen hat.
Das Recht auf Herabsetzung des Preises (Minderung) steht dem Kunden nur zu, wenn cognitio dem zustimmt.
Alle weitergehenden Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die nicht von cognitio zu vertreten sind. Dazu zählen zum Beispiel Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder durch Dritte, natürliche Abnutzung (insbesondere bei Verschleißteilen wie Lüftern und Batterien), fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe oder chemische Einflüsse, sofern sie nicht auf Verschulden von cognitio zurückzuführen sind.
cognitio übernimmt keine Gewährleistung für vom Kunden gestellte Komponenten. Für die Tauglichkeit und Beschaffenheit solcher Komponenten ist allein der Kunde verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Innerhalb der ersten 3 Monate übernimmt cognitio die Anreisekosten zum vereinbarten Aufstellungsort, wenn es sich um berechtigte Gewährleistungsansprüche handelt und diese nicht fernmündlich oder im Rahmen eines zumutbaren Installationsaufwands durch Lieferung entsprechender Ersatzteile geklärt werden kann. Sollte sich der Gewährleistungsanspruch vor Ort als unberechtigt herausstellen oder die Frist von 3 Monaten ab Lieferung verstrichen sein, behält sich cognitio vor die entstandenen Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Für den Fall, dass von cognitio gefertigte Exponate an einem anderen Ort aufgestellt werden, als geliefert oder vereinbart, hat der Kunde auch innerhalb der ersten 3 Monate die Mehrkosten zu tragen, die dadurch entstehen, dass etwaige von cognitio zu erbringende Gewährleistungsmaßnahmen, Transportkosten, Reisekosten und sonstigen Aufwand mit sich bringen.
In den Fällen, in denen cognitio namens und für Rechnung des Kunden Drittleistungen besorgt, ist allein der Dritte gewährleistungspflichtig. cognitio übernimmt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird, keine Beratung für die Auswahl der Drittleistungen durch den Kunden. Falls der Kunde insofern eine Beratung wünscht, wird diese nur aufgrund einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung und gegen Vergütung erbracht.
§ 3 Schadensersatz
Die Haftungsbeschränkungen in diesen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen gelten die folgenden Regelungen.
cognitio haftet nur für Schäden, die cognitio, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Sollte cognitio zum Schadensersatz verpflichtet sein, so haftet cognitio nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen nur für den unmittelbaren Schaden, also nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
Eine Haftung für Folgeschäden aus Pflichtverletzung, auch im Rahmen einer Nacherfüllungspflicht, ist ausgeschlossen.
Das gleiche gilt Schäden aus unerlaubter Handlung.
In Erweiterung der vorstehenden Regelungen haftet cognitio für Schäden, die über den am Liefergegenstand selbst entstandenen Schaden hinausgehen, nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes als auch bei Fehlen von ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften, wenn diese Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
cognitio haftet nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es liegt ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vor.
Auch im Falle einer Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten erstreckt sich die Haftung nicht auf den Ersatz von Folgeschäden.
§ 4 Abrufaufträge
Werden Aufträge auf Abruf nicht innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Abruffrist abgerufen, ist cognitio berechtigt, Zahlung zu verlangen.
Das gleiche gilt für Abrufaufträge ohne besonders vereinbarte Abruffrist, wenn seit Zugang der Versandbereitschaft 4 Monate ohne Abruf verstrichen sind.
AGB Zusätze „Hosting"
Stand: 01. April 2020
§1 Allgemeines
Von diesen AGB insgesamt oder teilweise abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde vom Anbieter schriftlich zugestimmt. Die AGB des Anbieters gelten auch dann ausschließlich, wenn in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden vom Anbieter Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.
§2 Vertragsschluss, Widerrufsrecht
Der Antrag des Kunden auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages besteht entweder in der Übermittlung des online erstellten Auftragsformulars in schriftlicher Form an den Anbieter, auf dem Postweg, oder aber in der Absendung einer elektronischen Erklärung soweit dies im Einzelfall angeboten wird. Der Kunde hält sich an seinen Antrag für 14 Tage gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme des Kundenantrags durch den Anbieter oder der ersten für den Kunden erkennbaren Erfüllungshandlung des Anbieters zustande.
§3 Vertragsgegenstand und Vertragsänderung
Der Anbieter stellt dem Kunden entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs entsprechenden Speicherplatz auf einem virtuellen Webserver zur Verfügung und schuldet sein Bemühen, die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten über das vom Anbieter zu unterhaltende Netz und das damit verbundene Internet für die Öffentlichkeit abrufbar zu machen (insgesamt als „Webhostingleistungen" oder als „Webserver" bezeichnet). Der Kunde hat weder dingliche Rechte an der Serverhardware noch ein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich die Serverhardware befindet. Der Anbieter ist für die Erreichbarkeit nur insoweit verantwortlich, als die Nichtabrufbarkeit auf den von ihm betriebenen Teil des Netzes oder den Webserver selbst zurückzuführen ist.
Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten, gemäß Leistungsbeschreibung auf dem Webserver zur Verfügung stehenden Speicherplatz und dient unter anderem auch der Speicherung von Log-Files etc.. Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Sonstige Änderungen des Vertragsinhalts, einschließlich dieser AGB, kann der Anbieter - mit Zustimmung des Kunden - vornehmen, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Unzumutbar ist insbesondere jede Vertragsänderung, die eine Reduzierung der vertraglichen Hauptleistungen des Anbieters zur Folge hat. Die vertraglichen Hauptleistungen sind in der jeweiligen Tarifleistungsbeschreibung als solche bezeichnet. Besteht die Änderung des Vertrages in einer Erhöhung der vom Kunden zu entrichtenden Entgelte, so richtet sich deren Zulässigkeit nach Ziffer 9.5 dieser AGB. Die Zustimmung zur Änderung des Vertrages gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden im Zuge der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist. Sonstige Änderungen des Vertragsinhalts, einschließlich dieser AGB, kann der Anbieter - mit Zustimmung des Kunden - vornehmen, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Unzumutbar ist insbesondere jede Vertragsänderung, die eine Reduzierung der vertraglichen Hauptleistungen des Anbieters zur Folge hat. Die vertraglichen Hauptleistungen sind in der jeweiligen Tarifleistungsbeschreibung als solche bezeichnet. Besteht die Änderung des Vertrages in einer Erhöhung der vom Kunden zu entrichtenden Entgelte, so richtet sich deren Zulässigkeit nach Ziffer 9.5 dieser AGB. Die Zustimmung zur Änderung des Vertrages gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden im Zuge der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen des Anbieters, die ausdrücklich als solche bezeichnet und nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, können vom Anbieter jederzeit eingestellt werden. Der Anbieter wird bei Änderungen und der Einstellung kostenloser Dienste und Leistungen auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
Der Anbieter hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.
Der Anbieter kann darüber hinaus seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen („Vertragsübernahme"). Der Anbieter hat dem Kunden die Vertragsübernahme mindestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt der Übernahme mitzuteilen. Für den Fall der Vertragsübernahme steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen.
§4 Resellertarife, Vertragsstrafe
Soweit es sich bei dem jeweiligen Tarif nicht um einen Resellertarif handelt, darf der Kunde die Webhostingleistungen Dritten weder entgeltlich noch unentgeltlich zur Verfügung stellen („Reseller-Tätigkeit"). Ausgenommen hiervon ist das zur Verfügung stellen an Familienangehörige und Freunde, soweit dieses unentgeltlich erfolgt. Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes zur Zahlung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 13.
§5 Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und -kündigung, Einstellung der Leistung
Soweit sich nicht aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung etwas anderes ergibt, hat der Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn der Vertrag nicht einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
Unberührt bleibt das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund für den Anbieter ist insbesondere dann gegeben, wenn mindestens einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
der Kunde verstößt trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht;
der Kunde beseitigt trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung.Eine Abmahnung ist entbehrlich wenn es sich um einen Verstoß handelt, der eine Fortsetzung des Vertrages für den Anbieter unzumutbar macht. Dies ist insbesondere der Fall;
bei gravierenden Vertrags- oder Rechtsverstößen, wie z.B.
erheblichen Verstößen i.S.d §§ 23, 24 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und/oder
erheblichen Urheberrechtsverstößen durch Speicherung und/oder zum Abruf Bereithalten solcher Inhalte insbesondere Musik, Bilder, Videos, Software etc. und/oder
der Speicherung und/oder dem zum Abruf Bereithalten von Inhalten, deren Speicherung und/oder das zum Abruf Bereithalten strafbar ist
bei Straftaten des Kunden gegen den Anbieter oder andere Kunden des Anbieters, insbesondere bei strafbarer Ausspähung oder Manipulationen der Daten des Anbieters oder anderer Kunden des Anbieters.
Die Kündigung zum jeweiligen Tarif zusätzlich gewählter Optionen, insbesondere zusätzlicher Domains, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.
Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine ordentliche (fristgerechte Kündigung zum regulären Laufzeitende) kann seitens des Kunden alternativ auch als "Online-Kündigung" über das Kundenmenü erfolgen, wenn zwischen dem Kunden und dem Anbieter diese Möglichkeit vereinbart wurde.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Spätestens sieben Tage nach Vertragsende kann der Anbieter sämtliche auf dem Webserver befindliche Daten des Kunden, einschließlich in den Postfächern befindlicher E-Mails, löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden. Darüber hinaus ist der Anbieter nach Beendigung des Vertrages berechtigt Domains des Kunden, die nicht zu einem neuen Provider übertragen wurden, freizugeben.
§6 Allgemeine Pflichten des Kunden
Für die Domain selbst sowie für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Webserver abrufbar hält oder speichert ist alleine der Kunde verantwortlich. Dies gilt auch, soweit die Inhalte auf einem anderen Webserver als dem des Anbieters abgelegt sind und lediglich unter einer über den Anbieter registrierten Domain bzw. Subdomain abrufbar sind. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen des Anbieters zur Verfügung stellt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Webserver des Kunden auf eventuelle Verstöße zu prüfen.
Der Kunde verpflichtet sich, die vom Anbieter zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben. Falls der Kunde eigene Name-Server oder Name-Server eines Drittanbieters verwendet, hat er darüber hinaus die IP-Adressen des primären und sekundären Name-Servers einschließlich der Namen dieser Server anzugeben. Der Kunde versichert, dass alle dem Anbieter mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Der Kunde hat bei Änderungen die Daten unverzüglich über sein Kundenmenü oder durch Mitteilung an den Anbieter per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.
Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 6.3 zur Zahlung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 13.
Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
Dem Kunden obliegt es, alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten des Anbieters, soweit diese rechtzeitig durch den Anbieter angekündigt wurden. Die vom Kunden erstellten Sicherungskopien sind keinesfalls auf dem Webserver zu speichern.
§7 Nutzungseinschränkungen, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden des Anbieters, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es dem Kunden nur mit schriftlicher Genehmigung des Anbieters gestattet:
Banner-Programme (Bannertausch, Ad-Server, usw.) zu betreiben;
Freespace-Angebote Subdomain-Dienste, Countersysteme, anzubieten;
ein Chat-Forum zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält ein vom Anbieter zur Verfügung gestelltes Chat-System.
Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Regeln, insbesondere unter Einhaltung des TMG, vorgeschriebene Angaben auf seiner Website zu machen.
Die vom Webserver abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die, bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Dem Kunden ist es auch nicht gestattet pornographische Inhalte sowie auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben.
Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen die Ziffern 7.1 bis 7.3 zur Zahlung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 13.
§8 E-Mail-Empfang und –Versand, Verbot und Vertragsstrafe für „Spam"-E-Mails
Der Anbieter hat das Recht, die Maximalgröße der zu versendenden E-Mails jeweils auf einen angemessenen Wert zu beschränken. Soweit sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, beträgt dieser Wert 50 MB.
Der Versand von E-Mails über Systeme bzw. Server des Anbieters sowie der Versand über Domains, die über den Anbieter registriert sind, ist unzulässig, soweit es sich um einen massenhaften Versand von E-Mails an Empfänger ohne deren Einwilligung handelt und/oder es sich um ein Werbe-E-Mail handelt und eine Einwilligung des Empfängers nicht vorliegt obwohl diese erforderlich ist (insgesamt nachfolgend als„Spam" bezeichnet). Der Nachweis einer Einwilligung (vgl. § 7 Abs. 2 UWG) des jeweiligen Empfängers obliegt dem Kunden. Kunden ist auch untersagt mittels über andere Anbieter versandte Spam-E-Mails Inhalte zu bewerben, die unter einer über den Anbieter registrierten Domain abrufbar sind oder die beim Anbieter gehostet werden.
Dem Kunden ist auch untersagt, über den Webserver mittels Skripten mehr als 500 E-Mails pro Stunde je Webhosting-Paket und/oder sog. „Paidmails" bzw. E-Mails mit denen ein „Referral-System" beworben wird, zu versenden.
Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 8.2 und/oder Ziffer 8.3 zur Zahlung einer Vertragsstrafe gem. Ziffer 13.
§9 Entgeltzahlung und Rechnungsstellung, Entgelterhöhung, Zahlungsverzug, Entgelterstattung
Die Höhe der vom Kunden an den Anbieter zu bezahlenden Entgelte und der jeweilige Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Tarifs. Die nutzungsunabhängigen Entgelte werden jährlich oder halbjährlich im Voraus fällig, die nutzungsabhängigen Entgelte mit Rechnungsstellung.
Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail oder per Post. Ein Anspruch auf digital signierte Rechnungen (§ 14 Abs. 3 UStG) besteht nicht. Ein Anspruch des Kunden auf Übersendung einer Rechnung auf dem Postwege besteht jedoch nur, wenn der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist die Rechnung beim Anbieter anfordert.
Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mindestens 14 Tagen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, seine Leistung zu verweigern. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mindestens 28 Tage in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, das gesamte Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen.
Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte angemessen zu erhöhen. In jedem Fall angemessen ist insoweit eine jährliche Erhöhung um höchstens 5%. Die Entgelterhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhöhung nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, steht dem Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu.
Vorausbezahlte Entgelte werden dem Kunden erstattet, wenn der Vertrag vor Ablauf des Abrechnungszeitraums endet. Im Falle einer wirksamen außerordentlichen Kündigung (Ziffer 5.2) durch den Anbieter hat dieser Anspruch auf Zahlung des Entgelts für die gesamte vereinbarte Dauer des Vertrages.
§10 Vertragsgegenstand und Vertragsänderung
Für Leistungsstörungen ist der Anbieter nur verantwortlich soweit diese die von ihm nach Ziffer 3.1 zu erbringenden Leistungen betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Kunden, bestehend aus den auf den Webserver aufgespielten Daten (z.B. HTML-Dateien, Flash-Dateien, Skripte etc.), ist der Anbieter nicht verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen („Störungsmeldung"). Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Wird die Funktionsfähigkeit des Webservers aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung (Ziffer 7.1) beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im Falle höherer Gewalt ist der Anbieter von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht vom Anbieter verschuldet.
§11 Haftung des Anbieters
Eine Haftung des Anbieters besteht ausschließlich im Rahmen der Ziffern 11.2 bis 11.5. Die folgenden Haftungsbestimmungen gelten dabei für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund.
Der Anbieter haftet bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist darüber hinaus begrenzt auf die Höhe des vom Kunden zu entrichteten Jahresentgelts.
Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust, haftet der Anbieter ausschließlich für die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären. Eine Haftung besteht jedoch nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.
Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche des Kunden, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlicher Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
§12 Sperrung, Voraussetzungen und Aufhebung der Sperrung, Kostenerstattung
Nimmt der Anbieter eine Sperrung vor, so ist er zur Sperrung sämtlicher vertragsgegenständlichen Dienste und Leistungen berechtigt. Die Wahl der Sperrmaßnahme liegt insoweit im Ermessen des Anbieters. Der Anbieter wird jedoch die berechtigten Belange des Kunden berücksichtigen. Insbesondere wird er im Falle einer Sperrung, die aufgrund der Inhalte auf dem Webserver erfolgt, dem Kunden deren Abänderung bzw. Beseitigung ermöglichen. Ergibt sich der Grund zur Sperrung bereits aus der vom Kunden registrierten Domain selbst, ist der Anbieter berechtigt, die Domain des Kunden in die Pflege des Registrars zu stellen. Durch eine Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Verpflichtung entbunden, die vereinbarten Entgelte zu entrichten. Der Anbieter genügt seinen Mitteilungspflichten, wenn er die jeweiligen Mitteilungen per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse (Ziffer 6.3) sendet. Für die Sperrung und für die Aufhebung der Sperrung kann der Anbieter jeweils das hierfür vereinbarte Entgelt (derzeit 10,00 EUR) berechnen („Sperr- und Entsperrgebühr").
Liegt offensichtlich (=evident) ein Verhalten des Kunden oder ein diesem zurechenbares Verhalten Dritter (vgl. Ziffer 6.1) vor, das gegen geltendes Deutsches Recht oder Rechte Dritter verstößt, kann der Anbieter eine Sperrung (Ziffer 12.1) vornehmen. Der Anbieter setzt den Kunden hierüber in Kenntnis. Der Anbieter kann die Aufhebung der Sperrung davon abhängig machen, dass der Kunde den rechtswidrigen Zustand beseitigt und zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber dem Anbieter abgegeben hat sowie für die Zahlung einer hieraus etwaig sich zukünftig ergebenden Vertragsstrafe Sicherheit geleistet hat. Die Höhe des Vertragsstrafeversprechens orientiert sich dabei an der Bedeutung des Verstoßes, beträgt bei Verstößen gegen gewerbliche Schutzrechte oder Wettbewerbsrecht jedoch in der Regel über 5.000 EUR.
Hält der Anbieter es für möglich, dass ein Verhalten des Kunden oder ein diesem zurechenbares Verhalten Dritter (vgl. Ziffer 6.1) vorliegt, das gegen geltendes Deutsches Recht oder Rechte Dritter verstößt, ist dies jedoch nicht offensichtlich, setzt der Anbieter den Kunden unter Angabe des Grundes und unter Androhung der Sperrung in Kenntnis und fordert ihn unter Fristsetzung zur Abgabe einer Stellungnahme auf. Nimmt der Anbieter dann dennoch eine Sperrung (Ziffer 12.1) vor, setzt er den Kunden hiervon in Kenntnis. Der Anbieter kann die Aufhebung der Sperrung davon abhängig machen, dass der Kunde die geforderte schriftliche Stellungnahme abgegeben und Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe zu erwartender Kosten des Anbieters für den Fall einer Inanspruchnahme von dritter Seite.
Soweit der Anbieter von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen eines Verhaltens in Anspruch genommen wird, das den Anbieter zur Sperrung berechtigt, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies umfasst insbesondere auch die erforderlichen Rechtsverteidigungskosten des Anbieters. Die Freistellung wirkt auch - als Vertrag zu Gunsten Dritter - für die jeweilige Domain-Vergabestelle, sowie sonstiger für die Registrierung von Domains eingeschalteter Personen.
§13 Vertragsstrafe
Für jeden Fall einer vom Kunden zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen Verpflichtungen nach den Ziffern 2.1 und/oder 3.1und/oder 6.1 der Domain-Registrierungsbedingungen des Anbieters und/oder gegen die Ziffern 4 und/oder 6.3 und/oder 7.1 und/oder 7.2 und/oder 7.3 und/oder 8.2 und/oder 8.3 dieser AGB, kann der Anbieter vom Kunden Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu 5.100 EUR verlangen. Der Kunde kann die Höhe der vom Anbieter im Einzelfall festzusetzenden Vertragsstrafe gerichtlich überprüfen lassen. Soweit der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist, ist die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausgeschlossen. Bei andauernden Rechtsverstößen gilt insoweit jeder Monat als eigenständiger Verstoß. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt durch die Vertragsstrafe unberührt.
§14 Datenschutz
Dem Kunden ist bekannt, dass die auf dem Webserver gespeicherten Inhalte aus technischer Sicht vom Anbieter jederzeit eingesehen werden können. Darüber hinaus ist es theoretisch möglich, dass die Daten des Kunden bei der Datenübertragung über das Internet von unbefugten Dritten eingesehen werden.